Montag, 30. November 2009

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sollte ein jeder haben, der seine Kinder oder auch Ehepartner absichern will.

Es gibt einen Unterschied zu den teureren Kapitallebensversicherungen. Eine Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Das bedeutet,dass der Kunde eine Versicherungssumme nach seinem Bedarf wählt. Nach dem Tod des Versicherten wird die Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Das gilt aber auch nur dann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung nicht sterben, behält die Versicherungsgesellschaft auch die darin eingezahlten Beiträge.

Wer zum Beispiel raucht, muss eventuell höhere Beiträge zahlen. Sogenannte Risikozuschläge verlangen die Versicherer beispielsweise auch für solche Krankheiten wie das Übergewicht oder bei erhöhten Blutfettwerten. Ob die Versicherer einen Kunden in die Risikolebensversicherung aufnehmen und wie hoch dann der monatliche Beitrag ist, entscheiden sie nur aufgrund der Angaben vom Antragsformular. Die Fragen über seinen Gesundheitszustand muss der Kunde aber wahrheitsgemäß beantworten. Tut man das nicht, kann der Kunde seinen Versicherungsschutz verlieren. Natürlich muss auch die Versicherung die Gesundheitsfragen im Antrag so formulieren, dass der Kunde nicht unbeabsichtigt unrichtige Angaben macht. Wenn man allerdings bei einer Gesellschaft nur eine Risikolebensversicherung mit Aufschlag erhält, sollte man sich an weitere Versicherungen wenden und vergleichen.

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung hängen aber nicht nur vom Alter und dem gesundheitlichem Zustand des Kunden ab. Auch die Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrags haben einen Einfluss. Je niedriger diese sind, desto billiger ist die Risikolebensversicherung. Auf jeden Fall sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass die Hinterbliebenen in angemessener Art versorgt sind. Für eine 35-jährige Person beträgt die Versicherungssumme daher im Testkompass 150 000 Euro. Damit kann beispielsweise eine alleinerziehende Frau ihr gerade neugeborenes Kind absichern, dass es für 25 Jahre eine Rente bekommt. Die Summe reicht aber auch aus, wenn sich zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehepartner absichern. In einem Finanztest-Modell für Versicherungsnehmer, die bei einem Vertragsabschluss 55 Jahre alt sind, ist die Versicherungssumme 50 000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Mit dieser Summe können erwachsene Kinder oder vielleicht auch der Ehepartner zum Beispiel die Restschuld eines Darlehens, einer Restschuld eines Wohnungskredits oder andere Schulden abbezahlen.