Montag, 30. November 2009

Sterbeversicherung

Jeder denkt sicher daran, was passiert, wenn man verstirbt und Angehörige zurückbleiben. Am schlimmsten für die Angehörigen ist außer dem Schmerz des Verlustes des Angehörigen auch die finanzielle Belastung. Es gibt also schon mal drei Gründe eine Sterbeversicherung abzuschließen.

Man kann durch die gewählte Sterbeversicherung die Art und den Ablauf der Beerdigung nach seinen Wünschen beeinflussen. Zudem sind ja auch die Finanzen bei der Organisation und Durchführung der Beerdigung dann ein Thema, das dann schon geregelt ist. Die Hinterbliebenen müssen sich dann durch die Finanzierung der Beerdigung durch die Sterbeversicherung lediglich um den Ablauf und die Art der nun mal nötigen Beerdigung sorgen und können dann auch in Ruhe trauern.

Bei einem Eintrittsalter in die Versicherung bis zum 75. Lebensjahr muss die Beitragszahlung auch nur bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgen. Ab dem 85. Lebensjahr hat man dann einen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Wenn man allerdings erst mit 76 Jahren der Versicherung beitritt dann muss man sein Leben lang Beiträge bezahlen. Die abgeschlossenen Beiträge bleiben dann auch während der gesamten Laufzeit unverändert.

Umso früher man eine Sterbeversicherung abschließt, umso günstiger gestalten sich natürlich auch die Beiträge. Bei vielen Versicherungen erhöht oder verdoppelt sich im Fall eines Unfalls mit Todesfolge der Versicherungsschutz. Wenn der in der Versicherung genannte Versicherungsnehmer verstirbt, bekommt, die in der Versicherungsurkunde angeführte Person, die vorher vereinbarte Todesfallsumme mit den erwirtschafteten Überschüssen aus der Sterbeversicherung ausgezahlt.

Wer eine luxuriöse Beerdigung haben möchte, oder viele Verwandte hat, der sollte auch die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung höher ansetzen.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sollte ein jeder haben, der seine Kinder oder auch Ehepartner absichern will.

Es gibt einen Unterschied zu den teureren Kapitallebensversicherungen. Eine Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Das bedeutet,dass der Kunde eine Versicherungssumme nach seinem Bedarf wählt. Nach dem Tod des Versicherten wird die Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Das gilt aber auch nur dann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung nicht sterben, behält die Versicherungsgesellschaft auch die darin eingezahlten Beiträge.

Wer zum Beispiel raucht, muss eventuell höhere Beiträge zahlen. Sogenannte Risikozuschläge verlangen die Versicherer beispielsweise auch für solche Krankheiten wie das Übergewicht oder bei erhöhten Blutfettwerten. Ob die Versicherer einen Kunden in die Risikolebensversicherung aufnehmen und wie hoch dann der monatliche Beitrag ist, entscheiden sie nur aufgrund der Angaben vom Antragsformular. Die Fragen über seinen Gesundheitszustand muss der Kunde aber wahrheitsgemäß beantworten. Tut man das nicht, kann der Kunde seinen Versicherungsschutz verlieren. Natürlich muss auch die Versicherung die Gesundheitsfragen im Antrag so formulieren, dass der Kunde nicht unbeabsichtigt unrichtige Angaben macht. Wenn man allerdings bei einer Gesellschaft nur eine Risikolebensversicherung mit Aufschlag erhält, sollte man sich an weitere Versicherungen wenden und vergleichen.

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung hängen aber nicht nur vom Alter und dem gesundheitlichem Zustand des Kunden ab. Auch die Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrags haben einen Einfluss. Je niedriger diese sind, desto billiger ist die Risikolebensversicherung. Auf jeden Fall sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass die Hinterbliebenen in angemessener Art versorgt sind. Für eine 35-jährige Person beträgt die Versicherungssumme daher im Testkompass 150 000 Euro. Damit kann beispielsweise eine alleinerziehende Frau ihr gerade neugeborenes Kind absichern, dass es für 25 Jahre eine Rente bekommt. Die Summe reicht aber auch aus, wenn sich zum Beispiel Geschäftspartner oder Ehepartner absichern. In einem Finanztest-Modell für Versicherungsnehmer, die bei einem Vertragsabschluss 55 Jahre alt sind, ist die Versicherungssumme 50 000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Mit dieser Summe können erwachsene Kinder oder vielleicht auch der Ehepartner zum Beispiel die Restschuld eines Darlehens, einer Restschuld eines Wohnungskredits oder andere Schulden abbezahlen.

Beerdigungskosten

Die Beerdigungskosten sind je nach Art und Umfang der Bestattung sehr unterschiedlich.

Auch die öffentlichen Gebühren können je nach der Stadt, der Gemeinde oder dem Bundesland sehr stark abweichen. Im Durchschnitt geben deutsche Bundesbürger ca. 5.000 € für Beerdigungskosten aus. Jedoch entstehen auch oftmals noch zusätzliche Aufwendungen, etwa für die Regelung und Gestaltung der Grabpflege.

Oft trifft die Hinterbliebenen der Tod eines geliebten Angehörigen völlig unvorbereitet. Diese sind dann in dieser Situation von Trauer und des Schmerzes bei der Organisation einer Beerdigung schnell überfordert und verlieren den Überblick über die Kosten und über die Entscheidungen. Aus diesem Grund sollten sich Hinterbliebene wenigstens die unangenehmen Formalitäten von einem Fachmann abnehmen lassen.

Die meisten Bestatter managen ab etwa 100 Euro die Behördengänge für Hinterbliebene. Die Bestatter besorgen einen Totenschein und auch die Sterbeurkunde, melden dann Rentenbezüge und die Versicherungen ab, machen eventuelle Versicherungsansprüche bei den Versicherungen geltend und holen dann die Bestattungsgenehmigung ein.

Wenn man bei den Beerdigungskosten sparen muss, dann sollte man sich vom Bestatter am besten einen Kostenvoranschlag geben lassen über alle anfallenden Kosten, damit man dann hinterher keine böse Überraschung erlebt.

Die Beerdigung muss mit dem Bestatter ganz genau abgesprochen und geplant werden. Aber dreitausend Euro muss man auch für eine ganz einfache Bestattung auf jede Fall einplanen.
Es entstehen auch Kosten für das Ausstellen einer Sterbeurkunde, ärztlichen Gutachten oder auch einer Feuerbestattungsgenehmigung. Eventuell entstehen auch Überführungskosten. Hier gibt es auch keine Möglichkeiten Geld zu sparen.

Bei einer kleinen und regionalen Tageszeitung sind Todesanzeigen oft preiswerter, als in einer größeren Tageszeitung. Man kann auch bei der Größe der Anzeige sparen. Es reichen im Normalfall kleinere Ausführungen.

Sterbekasse

Sterbekassen sind in der Bundesrepublik Deutschland immer kleinere Vereine.

Es ist eine besondere Art von Vereinen. Es entspricht einer sehr kleinen Form von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Sterbekassen unterliegen nicht den in Europa gültigen Vorschriften über den freien Binnenmarkt für die Versicherungen. Die Grundlage ist vor allem eine Begrenzung der vertraglich festgelegten Versicherungssumme.Eine Sterbekasse ist ein Zusammenschluss von mehreren Menschen, um die Kosten einer anfallenden Bestattung zu decken. Sterbekassen sind aber im Prinzip ungefähr dasselbe wie eine Sterbegeldversicherung. Viele Menschen schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen, der Sterbekasse. Eine Sterbekasse oder eine Sterbegeldversicherung sind aber nichts Neues.

Also ist eine Sterbekasse keine Versicherung im herkömmlichen Sinn sondern eine reine Zweckgemeinschaft. Das kann auch eine Firma sein, die für Mitarbeiter so eine Sterbekasse einrichtet. Im Prinzip können das alle Privatpersonen machen und einen Antrag auf Genehmigung stellen.Natürlich müssen sich genügend Personen finden, damit die Bedingungen dazu erfüllt werden.

Sterbegeld

Seit 1883 gab es das Sterbegeld und wurde am 01. Januar 2004 ohne Ersatz herausgenommen aus dem Leistungskatalog, den die gesetzlichen Krankenkassen haben. Auf diese kleine finanzielle Unterstützung können die Angehörigen nun nicht mehr zählen. Zunehmend wichtiger wird also auch die private Vorsorge.

Wenn ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalls verstirbt, bekommen die Angehörigen ein Sterbegeld in der Höhe vom siebten Teil der im Zeitpunkt vom Tod geltenden Bezugsgröße. Dabei kommt es also weder auf die Höhe des Verdienstes vom Verstorbenen noch auf die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten an. Das heißt aber auch, dass Sterbegeld in der gleichen Höhe aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch bezahlt, wenn beispielsweise ein Student bei seiner Anwesenheit in der Uni, ein Schüler beim Lernen in der Schule oder ein kleines Kind beim Kindergartenbesuch einen tödlichen Unfall hat. Auch Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Studium, dem Schulbesuch und dem Besuch eines Kindergartens stehen sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Das Sterbegeld wird von den Berufsgenossenschaften gezahlt,aber auch von den Unfallversicherungsträgern in der öffentlichen Hand.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden zwar kein ausgewiesenen Sterbegelder ausgezahlt, aber wenn der Verstorbene Rentner war, so bekommt die Witwe oder der Witwer den ersten drei Monaten Witwenrente oder Witwerrente, nicht wie normal, sondern in voller Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten bezahlt.