Jeder denkt sicher daran, was passiert, wenn man verstirbt und Angehörige zurückbleiben. Am schlimmsten für die Angehörigen ist außer dem Schmerz des Verlustes des Angehörigen auch die finanzielle Belastung. Es gibt also schon mal drei Gründe eine Sterbeversicherung abzuschließen.
Man kann durch die gewählte Sterbeversicherung die Art und den Ablauf der Beerdigung nach seinen Wünschen beeinflussen. Zudem sind ja auch die Finanzen bei der Organisation und Durchführung der Beerdigung dann ein Thema, das dann schon geregelt ist. Die Hinterbliebenen müssen sich dann durch die Finanzierung der Beerdigung durch die Sterbeversicherung lediglich um den Ablauf und die Art der nun mal nötigen Beerdigung sorgen und können dann auch in Ruhe trauern.
Bei einem Eintrittsalter in die Versicherung bis zum 75. Lebensjahr muss die Beitragszahlung auch nur bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgen. Ab dem 85. Lebensjahr hat man dann einen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Wenn man allerdings erst mit 76 Jahren der Versicherung beitritt dann muss man sein Leben lang Beiträge bezahlen. Die abgeschlossenen Beiträge bleiben dann auch während der gesamten Laufzeit unverändert.
Umso früher man eine Sterbeversicherung abschließt, umso günstiger gestalten sich natürlich auch die Beiträge. Bei vielen Versicherungen erhöht oder verdoppelt sich im Fall eines Unfalls mit Todesfolge der Versicherungsschutz. Wenn der in der Versicherung genannte Versicherungsnehmer verstirbt, bekommt, die in der Versicherungsurkunde angeführte Person, die vorher vereinbarte Todesfallsumme mit den erwirtschafteten Überschüssen aus der Sterbeversicherung ausgezahlt.
Wer eine luxuriöse Beerdigung haben möchte, oder viele Verwandte hat, der sollte auch die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung höher ansetzen.
Man kann durch die gewählte Sterbeversicherung die Art und den Ablauf der Beerdigung nach seinen Wünschen beeinflussen. Zudem sind ja auch die Finanzen bei der Organisation und Durchführung der Beerdigung dann ein Thema, das dann schon geregelt ist. Die Hinterbliebenen müssen sich dann durch die Finanzierung der Beerdigung durch die Sterbeversicherung lediglich um den Ablauf und die Art der nun mal nötigen Beerdigung sorgen und können dann auch in Ruhe trauern.
Bei einem Eintrittsalter in die Versicherung bis zum 75. Lebensjahr muss die Beitragszahlung auch nur bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgen. Ab dem 85. Lebensjahr hat man dann einen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Wenn man allerdings erst mit 76 Jahren der Versicherung beitritt dann muss man sein Leben lang Beiträge bezahlen. Die abgeschlossenen Beiträge bleiben dann auch während der gesamten Laufzeit unverändert.
Umso früher man eine Sterbeversicherung abschließt, umso günstiger gestalten sich natürlich auch die Beiträge. Bei vielen Versicherungen erhöht oder verdoppelt sich im Fall eines Unfalls mit Todesfolge der Versicherungsschutz. Wenn der in der Versicherung genannte Versicherungsnehmer verstirbt, bekommt, die in der Versicherungsurkunde angeführte Person, die vorher vereinbarte Todesfallsumme mit den erwirtschafteten Überschüssen aus der Sterbeversicherung ausgezahlt.
Wer eine luxuriöse Beerdigung haben möchte, oder viele Verwandte hat, der sollte auch die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung höher ansetzen.