Montag, 30. November 2009

Sterbegeld

Seit 1883 gab es das Sterbegeld und wurde am 01. Januar 2004 ohne Ersatz herausgenommen aus dem Leistungskatalog, den die gesetzlichen Krankenkassen haben. Auf diese kleine finanzielle Unterstützung können die Angehörigen nun nicht mehr zählen. Zunehmend wichtiger wird also auch die private Vorsorge.

Wenn ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalls verstirbt, bekommen die Angehörigen ein Sterbegeld in der Höhe vom siebten Teil der im Zeitpunkt vom Tod geltenden Bezugsgröße. Dabei kommt es also weder auf die Höhe des Verdienstes vom Verstorbenen noch auf die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten an. Das heißt aber auch, dass Sterbegeld in der gleichen Höhe aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch bezahlt, wenn beispielsweise ein Student bei seiner Anwesenheit in der Uni, ein Schüler beim Lernen in der Schule oder ein kleines Kind beim Kindergartenbesuch einen tödlichen Unfall hat. Auch Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Studium, dem Schulbesuch und dem Besuch eines Kindergartens stehen sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Das Sterbegeld wird von den Berufsgenossenschaften gezahlt,aber auch von den Unfallversicherungsträgern in der öffentlichen Hand.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden zwar kein ausgewiesenen Sterbegelder ausgezahlt, aber wenn der Verstorbene Rentner war, so bekommt die Witwe oder der Witwer den ersten drei Monaten Witwenrente oder Witwerrente, nicht wie normal, sondern in voller Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten bezahlt.